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Aufnahmegebühr, Einrichtungspauschale, Bereitstellungspauschale – wer hat eigentlich mit diesem Schwachsinn begonnen? Welche Berechtigung und Grundlage haben diese Zwangsgelder? Und in welchem Verhältnis stehen sie zur Leistung?

Im Rahmen einer aktuellen Hörfunk-Mediaplanung stolperte ein Mitarbeiter jüngst über über die Zwangsabgabenpreisliste des niedersächsischen Senders radio ffn. Nicht genug, dass sich zahlreiche Radiosender gleich eines Kartells darauf verständigt haben, disproportionale Tarife (Straf-Aufschläge für kurze, Abschläge für lange Spots) für die Spotschaltungen einzuführen. Nun kommen die Vermarkter einzelner Funkhäuser auch noch auf die Idee, Gebühren für Leistungen zu erheben, die man von ihnen als selbstverständliche Dienstleistung kostenfrei verlangen dürfte. Bei ffn werden nun also für die Erstellung von Sendeplänen 40,– Euro aufgerufen und für die unerlässlich wichtige Sendebestätigung am Ende der Kampagne verlangen die Niedersachsen 10,– Euro extra. Wer eine Rechnung per Post benötigt, wird mit 1,90 Euro zur Kasse gebeten.

Schon vor 30 Jahren kamen die Betreiber von Fitness-Studios auf die Idee, Aufnahmegebühren zu verlangen – und sind nicht selten damit gescheitert. Denn oftmals waren die potenziellen Mitglieder nicht bereit, einen Monatsbeitrag on top zu entrichten, nur damit sich eine Aushilfskraft fünf Minuten Zeit nimmt, um Adresse und Bankverbindung in eine Datenbank zu hacken. Telekommunikationsanbieter folgten dieser geistfreien Methode alsbald, um dann in Zeiten schwindender Kundenzahlen damit zu wuchern, den einmaligen Bereitstellungspreis zu streichen.

Auch die Versandkosten für Papierrechnungen werden seit nunmehr gut zehn Jahren gerne gesondert in Rechnung gestellt. Dieser Position kann man jedoch als einziger etwas Positives abgewinnen – schont sie doch die Umwelt.

Dennoch sollte man als Kunde verlangen können, dass wenigstens das Entfallen der Versandkosten sich reduzierend auf den Grundpreis auswirkt. Geht man davon aus, dass ein großer Mobilfunkanbieter mit 35 Millionen Kunden früher eine entsprechende Anzahl Rechnungen verschicken musste, so kann man über den Daumen kalkulieren, dass dort nun pro Monat rund 30 Millionen Euro mehr in den Kassen hängen bleiben.

Dass besonders im Bereich der Telekommunikation heute mehr fürs Geld geboten wird, darf man nicht unberücksichtigt lassen. Allerdings sollten sich Vermarkter von Radiosendern sehr wohl überlegen, wie weit sie den Bogen noch spannen können. Eingangs erwähnter Sender radio ffn hat gegenüber dem Vorjahr montags bis freitags fast 11 % Reichweite einbüßen müssen. Kann ein Sender es sich in dieser Situation erlauben, regelmässig an der Tarifschraube zu drehen und dann auch noch Aufschläge für ganz normale Serviceleistungen aufzurufen? Oder muss er diese Beträge aufrufen, um überhaupt noch Umsatz generieren zu können?

Für unsere Mediaplanung ist jedoch die Entscheidung auf einen Konkurrenz-Sender gefallen, dessen Leistungswerte für die angestrebte Zielgruppe besser ausfallen und der auf behördlich anmutenden Zwangsabgabenmuff verzichtet.